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Kostenlose Anleitung

Padrón-Anmeldung (Einwohnermelderegister)

Melde dich im padrón der Gemeinde an, in der du lebst. Alle, die in Spanien leben, müssen das tun, es hängt nicht von deinem Aufenthaltsstatus ab, und andere Verfahren bauen darauf auf.

Dauer
1–13 Wochen
Schritte
4–6 Schritte
Kosten
Kostenlos

Die Schritte

  1. Was der padrón ist und warum du dich anmelden musst, Schritt 1

    Der padrón (Einwohnermelderegister) ist das Verzeichnis der Menschen, die in einer Gemeinde leben, und die Eintragung ist der Nachweis, dass du dort wohnst. Alle, die in Spanien leben, müssen sich anmelden, und zwar im padrón der Gemeinde, in der sie gewöhnlich wohnen; wenn du in mehreren wohnst, in der, in der du den größten Teil des Jahres verbringst.

    Die Anmeldung hängt nicht von deinem Aufenthaltsstatus ab: Das Rathaus prüft nicht, ob dein Aufenthalt in Spanien rechtmäßig ist, sondern nur, ob du unter der angegebenen Adresse wohnst.

    Wer angemeldet ist, kommt leichter an Rechte wie die öffentliche Gesundheitsversorgung oder einen Schulplatz für Kinder, und für die meisten ausländerrechtlichen Verfahren, etwa arraigo (Aufenthaltserlaubnis wegen Verwurzelung) oder Familiennachzug, ist sie Voraussetzung.

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  2. Unterlagen zusammenstellen, Schritt 2

    Bring die gültigen Originale mit. Jedes Rathaus legt fest, welche Unterlagen es akzeptiert, und kann weitere verlangen, um zu prüfen, dass du unter der Adresse wohnst. Wenn ein Dokument im Ausland ausgestellt wurde und nicht auf Spanisch ist, kann das Rathaus eine amtliche Übersetzung verlangen.

    Unterlagen

    • Das padrón-Antragsformular deines Rathauses, unterschriebenJedes Rathaus hat ein eigenes Formular (manchmal «hoja padronal» genannt). Unterschreib es von Hand. Wenn du den Antrag online stellst, ersetzt ihn das Online-Formular.
    • Ausländerausweis (TIE) oder, falls du keinen hast, gültiger ReisepassNur in bestimmten FällenDie Nummer dieses Dokuments wird in deiner Eintragung stehen.
    • Gültiger Reisepass oder Personalausweis deines LandesNur in bestimmten FällenWenn du schon die Registrierungsbescheinigung für EU-Bürger oder eine NIE hast, bring sie ebenfalls mit.
    • Ein Nachweis, dass du in der Wohnung wohnstZum Beispiel dein gültiger Mietvertrag mit der letzten Mietquittung oder, wenn dir die Wohnung gehört, die Eigentumsurkunde (escritura) oder der Kaufvertrag. Das Rathaus kann auch andere Unterlagen akzeptieren, etwa eine Strom- oder Wasserrechnung.
    • Wenn du bei jemand anderem wohnst: dessen schriftliche ZustimmungUnterschrieben von einer volljährigen Person, die unter dieser Adresse gemeldet ist (oder von der Person, die den Vertrag hat oder Eigentümerin ist), mit einer Kopie ihres Ausweises. Wenn du gar keine Adresse nachweisen kannst, bitte die Sozialdienste deines Rathauses um Hilfe: Auch wer in einer prekären Unterkunft oder ohne Obdach lebt, kann sich anmelden.
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  3. Antrag beim Rathaus stellen, Schritt 3

    Jedes Rathaus entscheidet, wie du den Antrag stellst: online mit elektronischer Identifizierung (zum Beispiel einem digitalen Zertifikat oder Cl@ve) oder persönlich in einem städtischen Büro, in manchen Gemeinden mit Termin (cita previa). Such auf der Website deines Rathauses nach dem Verfahren «alta en el padrón» oder «empadronamiento».

    Tipps zum Termin

    Bring von allen Unterlagen die Originale mit. Wenn sich mehrere Personen in derselben Wohnung anmelden, fragt nach, ob ihr das mit einem einzigen Antrag erledigen könnt.

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  4. Nach dem Antrag: Entscheidung und Bescheinigung, Schritt 4

    Das Rathaus prüft den Antrag und die Unterlagen und entscheidet. Es hat dafür höchstens drei Monate; wenn es dir in dieser Zeit nichts mitteilt, bist du in jeder Hinsicht angemeldet (positives Verwaltungsschweigen, silencio positivo).

    Sobald du angemeldet bist, kannst du ein certificado oder einen volante de empadronamiento beantragen, das Dokument, das deinen Wohnsitz und deine Adresse nachweist. Viele Verfahren verlangen es, auch ausländerrechtliche.

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  5. Erneuere deine Anmeldung alle zwei Jahre, Schritt 5

    Nur in bestimmten Fällen

    Wenn du keine Staatsangehörigkeit der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraums oder der Schweiz hast, keinen langfristigen Aufenthaltstitel besitzt und keine Aufenthaltskarte nach EU-Recht (die Karte für Familienangehörige von EU-Bürgern) hast, verfällt deine Anmeldung zwei Jahre nach der Anmeldung oder der letzten Erneuerung. Die Erneuerung erfolgt nicht automatisch: Du musst sie ausdrücklich bei deinem Rathaus beantragen. Tust du das nicht, kann das Rathaus den Verfall feststellen und dich ohne vorherige Warnung aus dem padrón abmelden.

    Notier dir das Datum. Wenn du einen langfristigen Aufenthaltstitel oder die Karte für Familienangehörige von EU-Bürgern hast, musst du nicht erneuern, aber das Rathaus kann regelmäßig prüfen, ob du noch in der Gemeinde wohnst, und dich bitten, das schriftlich zu bestätigen.

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  6. Bestätige deinen Wohnsitz, wenn du dazu aufgefordert wirst, Schritt 6

    Nur in bestimmten Fällen

    Als Bürgerin oder Bürger der EU, des EWR oder der Schweiz musst du deine Anmeldung nicht alle zwei Jahre erneuern, aber das Rathaus kann regelmäßig prüfen, ob du noch in der Gemeinde wohnst: sobald deine Anmeldung älter als zwei Jahre ist, wenn du nicht im Zentralen Ausländerregister (Registro Central de Extranjeros) eingetragen bist, oder älter als fünf Jahre, wenn du es bist (du hast die Registrierungsbescheinigung für EU-Bürger, die „grüne NIE“).

    Das Rathaus kann dich bitten, schriftlich zu bestätigen, dass du noch dort wohnst, oder es auf andere Weise prüfen (zum Beispiel über die Ortspolizei), aber es darf nicht verlangen, dass du persönlich erscheinst. Antworte, wenn du dazu aufgefordert wirst, damit deine Anmeldung aktuell bleibt; manche Rathäuser nennen das Erneuerung.

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Die ganze Anleitung lesenWer es braucht, was du mitbringen musst und wie lange es dauert

So meldest du dich in Spanien im padrón an (2026)

Der padrón ist das kommunale Einwohnermelderegister der Menschen, die in einer Gemeinde leben. Die Eintragung ist der Nachweis, dass du dort wohnst, und viele andere Verfahren verlangen sie.

Wer sich anmelden muss

Alle, die in Spanien leben, und zwar in der Gemeinde, in der sie gewöhnlich wohnen (wenn du in mehreren wohnst, in der, in der du den größten Teil des Jahres verbringst). Es hängt nicht von deinem Aufenthaltsstatus ab: Das Rathaus prüft nicht, ob dein Aufenthalt rechtmäßig ist, sondern nur, ob du unter der angegebenen Adresse wohnst.

Was du brauchst

  • Das padrón-Antragsformular deines Rathauses, unterschrieben (oder das Online-Formular).
  • Ein gültiges Ausweisdokument: deine TIE (Ausländerausweis) oder, falls du keine hast, deinen Reisepass; Bürgerinnen und Bürger der EU, des EWR und der Schweiz bringen Reisepass oder Personalausweis mit, dazu ihre Registrierungsbescheinigung oder NIE, falls sie schon eine haben.
  • Einen Nachweis, dass du in der Wohnung wohnst: einen gültigen Mietvertrag mit der letzten Mietquittung, die Eigentumsurkunde (escritura) oder einen Kaufvertrag.
  • Wenn du bei jemand anderem wohnst, dessen schriftliche Zustimmung und eine Kopie seines Ausweises.

Wenn du gar keine Adresse nachweisen kannst, helfen dir die Sozialdienste deines Rathauses: Auch wer in einer prekären Unterkunft oder ohne Obdach lebt, kann sich anmelden.

Schritte

  1. Stell die Unterlagen zusammen.
  2. Stell den Antrag beim Rathaus, online oder persönlich (manche verlangen einen Termin).
  3. Das Rathaus prüft den Antrag und entscheidet.
  4. Beantrage das certificado oder den volante de empadronamiento, wann immer ein anderes Verfahren danach fragt.

Was es kostet

In Barcelona ist die Anmeldung kostenlos, und Madrid stellt die padrón-Bescheinigung kostenlos aus. Anderswo schau auf der Website deines Rathauses nach.

Wie lange es dauert

Das Rathaus hat höchstens drei Monate Zeit für die Entscheidung; wenn es dir in dieser Zeit nichts mitteilt, bist du angemeldet (positives Verwaltungsschweigen).

Erneuerung

Wenn du keine Staatsangehörigkeit der EU, des EWR oder der Schweiz und keinen langfristigen Aufenthaltstitel hast, verfällt deine Anmeldung nach zwei Jahren, und du musst sie ausdrücklich erneuern. Sonst kann das Rathaus dich aus dem padrón abmelden.

Wenn du die Staatsangehörigkeit der EU, des EWR oder der Schweiz hast, erneuerst du nicht alle zwei Jahre, aber das Rathaus kann regelmäßig prüfen, ob du noch dort wohnst: sobald deine Anmeldung älter als zwei Jahre ist, wenn du nicht im Zentralen Ausländerregister eingetragen bist, oder älter als fünf, wenn du die Registrierungsbescheinigung für EU-Bürger hast. Es kann dich bitten, das schriftlich zu bestätigen, ohne dass du persönlich erscheinen musst. Antworte, wenn du dazu aufgefordert wirst.

Quellen

  • Resolución vom 17. Februar 2020 des INE und der DGCAL, technische Anweisungen zur Führung des padrón (BOE-A-2020-4784, konsolidierte Fassung).
  • Ayuntamiento de Madrid, elektronisches Amt: padrón-Anmeldung und padrón-Bescheinigung.
  • Ajuntament de Barcelona: Anmeldung im kommunalen Einwohnerregister.

Offizielle Quellen

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